AGBs

Präambel
1) Sawal.group ist ein Dienstleistungsangebot der Sawal Service UG (haftungsbeschränkt). Sie erbringt als Auftragnehmer Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie Leistungen ohne gesonderte Regulierung. Als Anbieter stellt sie Medieninhalte, Informationen und Software zur Nutzung bereit.
2) Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die das Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers selbst oder für Dritte in Anspruch nimmt. Nutzer ist jede natürliche und juristische Person, die Medieninhalte, Informationen und Software des Anbieters verwendet.
3) Für die Geschäftsbeziehungen des Auftragnehmers sowie der Nutzung der angebotenen Medieninhalte, Dienstleistungen, Informationen oder Software gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht widerspricht. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

4) Wir haben keinen Bock auf unmündige und uninformierte Kunden. Das folgende gilt, wann immer Ihr mit uns in Geschäftsbeziehungen tretet. Wie gesagt, wenn Ihr nicht die Konsequenzen Eurer Handlungen tragen könnt – lasst es lieber mit uns Geschäfte zu machen.

Angebot

7) Die Anfrage des Auftraggebers nach anderen Leistungen gilt als bindendes Angebot an den Auftragnehmer. Ohne eine schriftliche Vereinbarung gilt der aktuell gültige Stundensatz des Auftragnehmers. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an B2B Kunden. Wir betreuen keine Endverbraucher.

Informationspflicht
8) Dem Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass sämtliche Informationen nach der DL-InfoV vor Abschluss des Vertrages und vor Leistungserbringung auf den Medien des Auftragnehmers sowie in den Geschäftsräumen zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte er eine Prüfung unterlassen, geht es zu seinen Lasten. Ebenso kann der Auftragnehmer, die Datenschutzbestimmungen abrufen.

Wir nutzen Microsoft Produkte. Diese sind seit ca. 2021 korrumpiert (Microsofts gestohlener Schlüssel mächtiger als vermutet | heise online). Wir, Ihr, Du, alle die Microsoft nutzen sind offen. Der Scheiß ist einfach nicht sicher. Wir sind wenigstens so ehrlich und sagen Euch da.

Vertrag
9) Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erfolgt hier in der Regel durch Handschlag.


Beendigung des Vertrages
Es kommt immer wieder vor, dass wir Leistungen nicht zeitig genug erbringen. Das liegt daran, dass Auftraggeber leichter zu finden sind als qualifizierte Mitarbeiter. Wir kommunizieren das in der Regel konkludent durch Nichtbeantwortung auf Kommunikationsanfragen. In der Regel gilt: Reisende soll man nicht aufhalten. Und/Oder Ihr wart einfach freundlich zu Geschäftsbeginn und habt Euch dann als anstrengend herausgestellt.

Leistung
10) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistung entsprechend seinem besten Wissen und Gewissen ( Wir folgen hier den Lehren des Jean-Luc Picard) durchzuführen.
11) Die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben legt der Auftragnehmer als richtig und vollständig zugrunde.
12) Dem Auftragnehmer steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

Leistungsort
13) Leistungsort ist wenn nicht anderes vereinbart, die Geschäftsräume des Auftragnehmers.
14) Bedarf es zur Durchführung des Auftrages der Verlagerung des Leistungsorts auf die Geschäftsräume des Auftraggebers, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren. Eine Überlassung und Vermittlung zur Durchführung des Auftrags beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
15) Mangels eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer die Verpflichtungen eines Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern zu erfüllen. Das Weisungsrecht liegt ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sich aus § 618 BGB für den Auftragnehmer ergebenden Fürsorgepflichten während des Einsatzes in den Geschäftsräumen des Auftraggebers einzuhalten. Sollte es in der Einsatzzeit zu einem Arbeitsunfall kommen, verpflichtet sich der Auftraggeber, diesen unverzüglich der zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft und dem Auftragnehmer anzuzeigen.
16) Bei Ausfall unseres Mitarbeiters aus wichtigem Grund ist der Auftragnehmer nicht zu Gestellung einer Ersatzkraft verpflichtet. Außergewöhnliche Umstände berechtigen den Auftragnehmer, den Auftrag zeitlich zu verschieben oder von einem erteilten Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
17) Eine verbotswidrige Abwerbung (§ 1 UWG, § 826 BGB) verpflichtet zum Schadensersatz. Als Schadensersatz gilt der Betrag von 15.000 € als vereinbart. Als Abwerbung wird auch gewertet, wenn der Mitarbeiter des Auftraggebers innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen Arbeitsvertrag schließt.
18) Wird ein Bewerber für die Durchführung des Auftrages oder dem Einsatz beim Auftraggeber vorgeschlagen und stellt der Auftraggeber den Bewerber direkt ein, gilt dies als Vermittlung und es wird der 2-fache Betrag fällig. Als Vermittlung gilt auch, wenn der Auftraggeber innerhalb eines Jahres einen Bewerber nach Vorschlag des Auftragnehmers einstellt.
19) Sofern der Auftraggeber aktiv am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Dritten mitwirkt, gelten die vorgenannten Regelungen analog.

Mitwirkung Auftraggeber
20) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
21) Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, die Datenverarbeitungs und -übertragungssysteme des Auftragnehmers zu nutzen, um seine Informationsinhalte nach den gesetzlichen Anforderungen elektronisch übertragen zu können. Sollte aufgrund von Umständen eine fristgemäße Übertragung der Informationsinhalte durch den Auftraggeber unmöglich sein, bevollmächtigt er den Auftragnehmer als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB die Daten gem. § 1 Abs. 1 der SteuerDÜV zu versenden. In jedem Fall gilt der Auftragnehmer lediglich als Anbieter des Übertragungssystems, jedoch nicht als Datenersteller oder -übermittler gegenüber Dritten. Für den Empfang von Rückmeldedaten gilt eine Vollmacht des Auftraggebers ebenfalls als erteilt.
22) Bei der Durchführung des Auftrages am Leistungsort des Auftraggebers hat der Auftraggeber die Zugänglichkeit der Geschäftsräume, Unterlagen und elektronischen Datenverarbeitungssysteme während der allgemein üblichen Arbeitszeiten zu gewährleisten.

Mitwirkung Dritter
23) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen und sie mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
24) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass diese sich den Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten. Dies gilt insbesondere für die Datenschutzbestimmungen.
25) Herangezogene Dritte erstellen Ihre Leistungen auf Namen und Rechnung des Auftragnehmers. Diese Aufwendungen sind durch den Auftraggeber zu erstatten.

Mängelbeseitigung
26) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Diese Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb eines Monats nach Leistungserstellung angezeigt werden. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Als Leistungsende gilt die (end-) Rechnungsstellung
27) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
28) Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt bei Verschulden der Auftragnehmer. Der Nachweis des Verschuldens liegt beim Auftraggeber. Sollte sich herausstellen, dass der Auftraggeber gegen seine Verpflichtung zur Überprüfung unserer Arbeiten verstoßen hat, rechnen wir die Nachbearbeitung normal ab. …Nein, natürlich nicht. Siehe (die Lehren des Jean-Luc Picards.)Wir wollen uns diese Tür nur offen halten, falls Du anstrengend warst.

Haftung
29) Der Auftragnehmer kann die Fehlerfreiheit der eingesetzten Software sowie Methoden der Datenübermittlung nicht garantieren. Deshalb übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass die durch Software sowie Methoden der Datenübermittlung hergestellten Informationsinhalte fehlerfrei sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch den Einsatz dieser Informationsinhalte entstehen.
30) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von ihm, dessen gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung ist auf den dreifachen Wert des durchschnittlich auf dieses Vertragsverhältnis entfallenden Quartalsumsatzes ohne Umsatzsteuer begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Schäden aus dem Verlust von Dokumenten begrenzen sich auf die Kosten für die Ersatzbeschaffung.
31) Der Auftragnehmer kann weder für fehlerhafte Angaben in den Anmeldungen der Auftraggeber verantwortlich gemacht werden, noch für technisch begründete Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen. Die von den Mandanten bereitgestellten Informationen, sowohl durch die Person als auch durch Dokumente, werden vom Auftragnehmer nicht auf Authentizität geprüft.
32) Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem er entstanden ist.
33) Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstanden Aufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
34) Die Haftung des Auftraggebers sowie Auftragnehmers nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.

Versicherung
35) Der Auftragnehmer versichert, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und die fälligen Prämien gezahlt hat. Die Haftungshöchstsumme beträgt für Personen- und Sachschäden mindestens 10.000.- €. Für Bearbeitungsschäden beträgt die Haftungssumme 1.000 €. Mit 10.000 € sind Schäden beim elektronischen Datenaustausch gedeckt.

Transport
36) Der Transport und die Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
37) Der Dokumentenversand per Paketsendung ist mit maximal 500 € je Sendung durch eine Transportversicherung gedeckt. Wünscht der Auftraggeber eine höhere Deckung, hat er dies dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

Aufbewahrung
38) Wir bewahren grundsätzlich nichts auf. Mit Abschluss der Arbeiten (End-/Rechnungsstellung) geht der Gefahrenübergang zu Euch über. Holt die Brocken doch bitte ab. Wir stellen alles in Nähe des Altpapiers, dass wir regelmäßig bei Fischer und Söhne, Bochum nach DSGVO Standard entsorgen.

Rechnung, Verzug & Abtretung
39) Rechnungen des Auftragnehmers werden sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
40) Eine erste Mahnung an den Auftraggeber ist kostenfrei. Jede weitere Mahnung wird mit 15,00 € berechnet. Die Mahnkosten verstehen sich als pauschaler Schadensersatz. Grundsätzlich muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer den durch Nichtzahlung bzw. Zahlungsverzug entstanden Schaden erstatten.
41) Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basis-
Zinssatz, mindestens jedoch 12 % p.a. als vereinbart.
42) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur insoweit zulässig, als diese vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
43) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen aus Leistungen an den Auftraggeber an Dritte abzutreten. Der Auftraggeber wird über die etwaige Abtretung informiert.

Datenschutz und -sicherheit
44) entfällt. Näheres regelt die dem Auftraggeber veröffentlichte Datenschutzerklärung, TOM-Verfahrensbeschreibung und ein abgeschlossener Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach DSGVO die damit Vertragsbestandteil werden.

Disclaimer & Copyright
45) Der Anbieter hat die Angaben auf seinem Internetseiten, Newsletter und anderen Medien mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann er für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen nicht garantieren. Die Benutzung der Informationen erfolgt auf eigene Gefahr, jegliche Haftung für Schäden die aus der Benutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Die Informationsinhalte stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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48) Eine Verwertung der Medieninhalte durch Vervielfältigung, Verbreitung oder Einspeicherung und Verarbeitung in Datensystemen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
49) Im Übrigen erwirbt der Nutzer keinerlei Rechte an den Inhalten und Programmen. Soweit wir dem Nutzer Software bereitstellen, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung auf die eigene Verwendung.

Schlussbestimmungen
50) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein bzw. werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
51) Mit Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleitung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber behält sich jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden gleichzeitig durch einen Hinweis per E-Mail, per Aushang oder auf weiteren Medien veröffentlicht und damit wirksam. Änderungen zugunsten des Auftraggebers werden sofort wirksam. Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers werden einen Monat nach Veröffentlichung der Änderung wirksam, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung, so gelten für ihn die ursprünglich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
52) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nicht anders bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit den Handschlag des Kaufmannes.
53) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Sitz des Auftragnehmers in Hattingen. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.